Druckansicht der Internetadresse:

Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V.
Seite drucken

Datenschutzordnung ​​der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V.

Stand: 24. Juni 2019

Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSG-VO ist die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. (Belfortstraße 16, 79098 Freiburg i. Br. / Telefon: +49 (0) 761-2032126 / gfr@jura.uni-freiburg.de), eingetragen beim Amtsgericht Freiburg i. Br. (Vereinsregister-Nr. 124). Die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. wird vertreten durch den Vorstand i.S.d. § 26 BGB, Prof. Dr. Uwe Kischel (Vorsitzender), Professor Dr. Dr. Stefan Grundmann, LL.M. (Stellvertretender Vorsitzender), c/o Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V., Belfortstraße 16, 79098 Freiburg.

1. Präambel 

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. erfolgt im Rahmen der Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) und der nationalen Begleitgesetzgebung in Deutschland (BDSG-neu).

Die Mitglieder der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. sowie die weiteren Betroffenen werden nach Art. 13 DSG-VO über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten informiert. Diese Datenschutzordnung dient zur Erfüllung der Informationspflichten. Der Verein stellt sicher, dass die Datenschutzordnung für die Betroffenen zugänglich ist. Haben Mitglieder keine Möglichkeit die Datenschutzordnung auf dem von der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. betriebenen Internetauftritt (http://www.gfr.jura.uni-bayreuth.de/de/index.html) einzusehen, wird die Datenschutzordnung diesem Mitglied auf anderem Wege kenntlich gemacht. Neue Mitglieder werden bei Beitritt zum Verein auf diese Datenschutzordnung hingewiesen.

2. Verarbeitung personenbezogener Daten

a.  Mitgliederdaten

Die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. erhebt von ihren Mitgliedern Daten bei Beitritt zum Verein. Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben, die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b) DS-GVO). Von den Mitgliedern werden bei Vereinsbeitritt folgende Daten erhoben:

  • Name, Vorname, Titel;
  • Geburtsdatum;
  • Beruf, Institution;
  • Anschrift;
  • E-Mail-Adresse;
  • Telefon, Telefax;
  • Studienstatus (nur für Jungjuristen);
  • Fachgruppenzugehörigkeit.

Des Weiteren erhebt der Verein bei Beitritt die Bankdaten (SEPA-Mandate, Name, Anschrift) der Mitglieder, um die Einziehung von Mitgliedsbeiträgen zu gewährleisten. Die Daten werden zu diesem Zwecke der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau übermittelt. Nimmt ein Mitglied nicht am SEPA-Verfahren teil, werden die bei der Überweisung genutzten Bankdaten im Rahmen der Ablage der Kontoauszüge des Vereins gespeichert.

Bei Austritt eines Mitglieds werden die Daten archiviert. Sie werden gelöscht, sobald der Verein nicht mehr vernünftigerweise mit einer die Daten betreffenden Anfrage rechnen muss. Eine Löschung erfolgt indes nicht, sofern die Speicherung der persönlichen Daten eines Mitglieds oder ehemaligen Mitglieds im Einzelfall zu wissenschaftlichen Forschungszwecken oder Archivzwecken im öffentlichen Interesse erforderlich geworden ist. Bei Daten, welche die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge betreffen, werden diese nach den gesetzlichen Bestimmungen für bis zu zehn Kalenderjahre nach Wirksamwerden des Austritts des Mitglieds gespeichert und anschließend gelöscht.

b. E-Mail-Verteiler

1) E-Mail-Verteiler mit Mitgliedern der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V.

Die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. richtet zur Wahrung der internen Vereinskommunikation einen E-Mail-Verteiler mit den E-Mail-Adressen der Mitglieder ein. Eine Weitergabe von E-Mail-Adressen an andere Vereinsmitglieder oder Dritte findet, außer im Falle des Mitteilungshefts (siehe unter lit. i), nicht statt. Im Falle des Austritts eines Mitglieds wird die entsprechende E-Mail-Adresse aus dem Verteiler gelöscht. Bei E-Mails, die durch die Gesellschaft versendet werden, wird darauf geachtet, dass ein Empfänger nicht die weiteren Empfänger der Nachricht einsehen kann.

2) E-Mail-Verteiler mit Nicht-Mitgliedern

Der Verein richtet darüber hinaus einen limitierten E-Mail-Verteiler mit E-Mail-Adressen von Nicht-Mitgliedern ein. In diesen Verteiler werden Lehrstühle auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung, Professoren mit Lehrberechtigung in der Rechtsvergleichung oder mit rechtsvergleichenden Forschungsschwerpunkten aufgenommen. Die E-Mail-Adressen werden ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen entnommen. Der Verteiler dient zur Außendarstellung, zur Bewerbung von Tagungen und Preisausschreiben und zur Mitgliederwerbung. Durch diese Tätigkeiten sollen die Satzungszwecke der Förderung der Rechtsvergleichung und des Austausches zwischen auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung tätigen Wissenschaftlern gefördert werden. Eine Löschung aus dem Verteiler erfolgt bei Wegfall der obigen Aufnahmebedingungen oder nach Widerspruch des Betroffenen.

c. Erfassung der Fachgruppenzugehörigkeit 

Mitglieder gehören nach Wahl einer der Fachgruppen der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. an (§ 23 der Satzung). Die Wahl der Mitglieder wird durch den Verein erhoben und gespeichert. Die Daten zur Fachgruppenzugehörigkeit werden regelmäßig den Fachgruppenleitern i.S.d. § 24 der Satzung und den Fachgruppensekretären i.S.d § 25 der Satzung weitergeleitet. Dies dient der Wahrung der Vereinskommunikation und den in §§ 23, 24 der Satzung enthaltenen Rechten, insbesondere § 23(6) [Zusammentreten der Fachgruppen] und § 24(4) [Vertretung der Fachgruppen durch den Fachgruppenleiter]. Die Fachgruppenleiter und Fachgruppensekretäre beachten bei dem Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften der DSG-VO und des BDSG-neu sowie diese Datenschutzordnung. Bei Fachgruppenfunktionären mit Dienstsitz in der Schweiz kann eine Datenübermittlung in ein Drittland i.S.d. DSG-VO erfolgen. Ein Angemessenheitsbeschluss für die Übermittlung in die Schweiz besteht mit der Kommissionsentscheidung 2005/518/EG.

d. Vereinswebsite

Die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. betreibt die Website http://www.gfr.jura.uni-bayreuth.de/de/index.html zur Außendarstellung und Mitgliederwerbung. Die Website wird auf sicheren Servern der Universität Bayreuth geführt. Für den Internetauftritt werden Daten der Mitglieder, insbesondere des Vorstands, des Personals und der Fachgruppenleiter, verarbeitet. Es werden teilweise der Name, der Titel, die Institution sowie die Dienstanschrift von Betroffenen veröffentlicht, um die äußere und innere Kommunikation des Vereins zu ermöglichen. Bei der Vergabe von Preisen durch die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. werden der Name, der Titel und die Institution der Preisträger zur Außendarstellung auf der Website veröffentlich. Die Veröffentlichung von Bildaufnahmen erfolgt ausschließlich mit der Einwilligung der Betroffenen oder sofern die berechtigten Interessen des Vereins an der Außendarstellung im Einzelfall den schutzwürdigen Interessen des Betroffenen überwiegen. Auf der Website veröffentlichte Daten werden bei Widerruf der Einwilligung bzw. nach dem Wegfall der berechtigten Interessen des Vereins gelöscht. Von den Besuchern des Internetauftritts werden automatisch die Zugriffsdaten (IP-Adressen, Datum und Uhrzeit des Zugriffs und abgerufene URL) erhoben. Diese werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Bei Benutzung des Kontaktformulars werden der Name und die E-Mail-Adresse des Anfragenden erhoben. Sofern auf der Website der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. Links zu Drittanbieter-Websites enthalten sind, richten sich der Umfang und Zweck der Erhebung personenbezogener Daten nach den Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Website-Betreiber.    

e. Facebook-Auftritt

Der Verein betreibt einen Facebook-Auftritt zur Außendarstellung und Bewerbung von zur Erfüllung des Vereinszwecks notwendigen Veranstaltungen. Über den Facebook-Auftritt werden Name, Titel und Institution von Mitgliedern und Veranstaltungsteilnehmern veröffentlich, soweit dies für die Außendarstellung erforderlich ist (beispielsweise bei Vorträgen, Reden, Preisverleihungen). Die Veröffentlichung von Bildaufnahmen auf Facebook erfolgt lediglich mit der Einwilligung der Betroffenen oder sofern die berechtigten Interessen des Vereins an der Außendarstellung im Einzelfall den schutzwürdigen Interessen des Betroffenen überwiegen. 

f. Pressemitteilungen

Bei besonderen Umständen (Tagungen, Preisverleihungen) gibt die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. Pressemitteilungen heraus, welche auch auf der Internetseite des Vereins veröffentlich werden. Ein Betroffener kann jederzeit gegenüber dem Verein einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf die widersprechende betroffene Person weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des Betroffenen werden von der Website des Vereins entfernt und das veröffentlichende Medium wird über den Widerspruch informiert. 

g. Datenerhebung bei Veranstaltungen

Die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. veranstaltet alle zwei Jahre Tagungen, um die in § 2 der Satzung niedergelegten Vereinszwecke zu fördern. Dabei erhebt der Verein die zur Organisation notwendigen persönlichen Daten der Teilnehmer (Mitglieder und Nichtmitglieder). Dies beinhaltet Titel, Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten, Lebensmittelunverträglichkeiten und Präferenzen der Teilnehmer. Die Daten werden zur Organisation und Dokumentation der Tagung verwendet und in diesem Rahmen gegebenenfalls weitergeleitet. Eine Weiterleitung von Unverträglichkeiten und Präferenzen findet ausschließlich als gesammelte Liste ohne Angabe von Namen statt. Die Daten der Tagungsteilnehmer werden, je nach Art und Verarbeitungsgrund, bis zum Tagungsende bzw. bis zum Wegfall berechtigter Interessen des Vereins gespeichert. Berechtigte Interessen beinhalten unter anderem wissenschaftliche Interessen des Vereins an der Dokumentation der rechtsvergleichenden Tätigkeit im deutschsprachigen Raum zu einer bestimmten Zeit. Bei Stattfinden der Tagung in der Schweiz kann eine Übermittlung von Daten zur Tagungsorganisation in ein Drittland erfolgen. Ein Angemessenheitsbeschluss für die Übermittlung in die Schweiz als Drittland i.S.d. DSG-VO besteht mit Kommissionsentscheidung 2005/518/EG. Die Gesellschaft erstellt eine Liste der Tagungsteilnehmer und verwendet für diesen Zweck den Namen, den Titel und die Institution der Teilnehmer. Die Liste der Tagungsteilnehmer wird den weiteren Teilnehmern der Veranstaltung zur Verfügung gestellt sofern der Betroffene der Nutzung nicht widerspricht. Die Teilnehmerlisten werden vor der jeweiligen Tagung bei einem Copy-Shop ausgedruckt und kurzzeitig auf den dortigen EDV-Systemen gespeichert. Dabei wird darauf geachtet, dass die Daten wieder von den EDV-Systemen des Copy-Shops gelöscht werden.

h. Verwaltung der Schriftenreihe

Zur Erfüllung des Vereinszwecks gibt die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. die Schriftenreihe „Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung“ heraus, welche im Mohr Siebeck Verlag erscheint. Zur Verwaltung erhebt der Verein Daten bei den Autoren. Dies beinhaltet den Titel, den Namen und die Institution der Autoren sowie die Daten zur Veröffentlichung. Diese Daten werden ausschließlich dem Verlag zur Verfügung gestellt und zur Bewerbung der Schriftenreihe auf der Vereinswebsite unter http://www.gfr.jura.uni-bayreuth.de/de/schriftenreihe/index.html veröffentlicht. Zur Auswahl geeigneter Dissertationen für die Schriftenreihe werden durch die Gesellschaft die Lebensläufe der Autoren sowie die Gutachten der Korrektoren angefordert. Diese Daten werden lediglich dem Vorstand der Gesellschaft zur Verfügung gestellt und lokal bei der Geschäftsstelle der Gesellschaft gespeichert. Eine Löschung aller Daten hinsichtlich der Verwaltung der Schriftenreihe erfolgt bei Wegfall berechtigter Interessen des Vereins, insbesondere, wenn der Verein nicht mehr mit Anfragen zu bestimmten Publikationen rechnen muss oder die wissenschaftlichen Interessen des Vereins nicht länger überwiegen.  

i. Mitteilungshefte

Zur Wahrung der Vereinskommunikation, zur Außerdarstellung und zur Förderung des wissenschaftlichen Austausches auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung gibt der Verein regelmäßig ein Mitteilungsheft heraus. Dieses enthält aktuelle Berichte aus den Fachgruppen, Tagungsberichte, weitere aktuelle Entwicklungen sowie eine aktuelle Mitgliederliste. Für die Mitgliederliste werden bei Beitritt eines Mitglieds folgende Daten erhoben: Titel, Name, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Beruf, Institution. Die Mitglieder werden bei Beitritt unmissverständlich darüber informiert, dass ihre Angaben in das Mitteilungsheft überführt werden. Einem Beitretenden steht es frei, einzelne Angaben oder die Angabe von personenbezogenen Daten insgesamt zu unterlassen.
Die Mitteilungshefte werden den Mitgliedern der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. zur Verfügung gestellt. Hierdurch werden die vereinsinterne Kommunikation sowie die Schaffung von Rahmenbedingungen für einen internen wissenschaftlichen Austausch gefördert. Darüber hinaus findet eine Übermittlung der Mitteilungshefte an Dritte lediglich statt, sofern es den berechtigten Interessen des Vereins und der Vereinsmitglieder, insbesondere der Förderung der wissenschaftlichen Betätigung auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung, dient. Mitteilungshefte werden an folgende Nichtmitglieder übermittelt: Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt a.M., Freie Universität zu Berlin, Präsident des Bundesgerichtshofs (Informationsdienste), Bibliothek Karlsruhe, Staatsbibliothek zu Berlin, Association Henri Capitant Paris, Badische Landesbibliothek, Juristisches Seminar der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg, Universitätsbibliothek Bielefeld und Otto Harrassowitz Wissenschaftliche Buchhandlung & Zeitschriftenagentur Wiesbaden. Eine Drittlandübermittlung findet statt an das Institut Suisse de Droit Comparé, Lausanne (Schweiz) und die Zentralbibliothek Zürich (Schweiz). Ein Angemessenheitsbeschluss für die Übermittlung in die Schweiz liegt mit Kommissionsentscheidung 2005/518/EG vor.
Bei Widerspruch eines Betroffenen werden die Daten der betroffenen Person aus der Mitgliederliste im Mitteilungsheft gelöscht und eine Verbreitung der Daten unterbleibt. Darüber hinaus unterbleibt eine Verbreitung der Daten bei Wegfall der berechtigten Interessen des Vereins.

j. Personalverwaltung

Zur Personalverwaltung erhebt der Verein bei seinen Angestellten (Mitarbeiter der Geschäftsstelle und studentische Hilfskräfte) die zur Lohnabrechnung notwendigen Daten. Dies beinhaltet Name, Anschrift, Telefon, Geschlecht, Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummer, Steuernummer, Krankenversicherung, Ausbildungsstatus, Zivilstand, Konfession, weitere Beschäftigungen, Gehalt, Arbeitsstunden-Anzahl, Anzahl der Kinder, Bankdaten und den Wunsch der Befreiung von der Rentenversicherung § 6 (1b) SGB-VI. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Dokumentation der Arbeitszeiten. Die Unterlagen werden bei der Gesellschaft gespeichert und zur Abrechnung an das für die Gesellschaft tätige Steuerbüro übermittelt.

3. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Die Gesellschaft für Rechtsvergleichung führt und aktualisiert ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSG-VO in elektronischer Form (Art. 30 Abs. 3 DSG-VO).

4. Datenschutz-Folgenabschätzung und Datenschutzbeauftragter

Die datenschutzrechtliche Prüfung hat ergeben, dass für die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. keine Datenschutz-Folgeabschätzung nach Art. 35 DSG-VO vorgenommen werden muss. Ein Datenschutzbeauftragter muss gemäß den Vorschriften in Art. 37 DSG-VO und Art. 38 BDSG-neu nicht bestellt werden.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Verein unternimmt Maßnahmen, um die Daten von Betroffenen zu schützen. Personenbezogene Daten werden, bis auf die in dieser Datenschutzordnung dargelegten begrenzten Ausnahmen, ausschließlich auf EDV-Systemen der Gesellschaft gespeichert sowie in analoger Form in den Räumlichkeiten der Gesellschaft abgelegt. Die Daten werden durch Passwortschutz der EDV-Systeme und der Datenbanken vor äußerem Zugriff geschützt. Lediglich die Beschäftigten der Geschäftsstelle der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. haben Zugriff auf die Systeme. Die EDV-Systeme und die analogen Unterlagen befinden sich in verschlossenen Räumen. Eine Datensicherung wird durch Kopie der elektronischen Daten auf CD-ROM-Datenträger vorgenommen, wobei die Datenträger ausschließlich in den verschlossenen Räumlichkeiten der Gesellschaft gelagert werden. Die Vereinswebsite liegt auf einem sicheren Server der Universität Bayreuth. E-Mails werden durch die Gesellschaft ausschließlich über einen vereinseigenen E-Mail-Account versendet, der auf den Systemen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg eingerichtet ist. E-Mails werden nach dem Stand der Technik verschlüsselt. E-Mail-Versand an größere Personengruppen findet entweder über „bcc“ (Blind Carbon Copy) oder über für die Empfänger verborgene Mailing-Listen statt. Die Mitarbeiter der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. werden schriftlich zur Beachtung dieser Datenschutzordnung verpflichtet.

6. Betroffenenrechte

Betroffene Personen haben die in diesem Abschnitt beschriebenen Betroffenenrechte. Die Rechte können gegenüber der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. über die folgenden Kontaktdaten ausgeübt werden:

Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V., Belfortstr. 16, D-79098 Freiburg im Breisgau, gfr@jura.uni-freiburg.de.

a. Einzelne Rechte

1) Auskunftsrecht

Betroffene haben nach Art. 15 DSG-VO das Recht, Auskunft über die bei der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. verarbeiteten Daten zu erhalten. Insbesondere kann Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien personenbezogener Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder das Bestehen eines Widerspruchsrechts verlangt werden. Darüber hinaus kann Auskunft über das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft von nicht beim Betroffenen erhobenen Daten und das Bestehen von automatisierter Entscheidungsfindung gefordert werden. Eine Bereitstellung der Informationen erfolgt im Rahmen des Art. 15 Abs. 3 DSG-VO.

2) Berichtigungs- und Ergänzungsrecht

Nach Art. 16 DSG-VO kann durch den Betroffenen eine unverzügliche Berichtung unrichtiger personenbezogener Daten oder eine Vervollständigung unvollständiger Daten verlangt werden.

3) Recht auf Löschung

Im Rahmen des Art. 17 DSG-VO kann die betroffene Person von der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen. Die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. ist im Falle des Vorliegens eines in der Liste des Art. 17 Abs. 1 DSG-VO genannten Grundes verpflichtet, die sich auf die betroffene Person beziehenden personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sofern nicht die Gründe des Art. 17 Abs. 3 DSG-VO entgegenstehen.

4) Recht auf Einschränkung der Bearbeitung

Nach Art. 18 DSG-VO haben Betroffene das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist, deren Löschung aber durch die betroffene Person abgelehnt wird. Eine Einschränkung kann auch verlangt werden, wenn die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. die Daten nicht mehr benötigt, der Betroffene diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder der Betroffene gemäß Art. 21 DSG-VO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat. Eine Verarbeitung von Daten, die dem Einschränkungsersuchen unterliegen, erfolgt lediglich nach Einwilligung der betroffenen Person oder im Rahmen von Art. 18 Abs.2 DSG-VO. Gemäß Art. 18 Abs. 3 DSG-VO wird der Betroffene vor Aufhebung der Beschränkung durch die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. unterrichtet.

5) Recht auf Datenübertragbarkeit

Für personenbezogene Daten, welche die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. durch automatisierte Systeme und auf Grundlage einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a) oder eines Vertrags (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b) beim Betroffenen erhoben hat, hat dieser das Recht, die Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Art. 20 DSG-VO).

6) Widerspruchsrecht

Gemäß Art. 21 Abs. 1 DSG-VO haben Betroffene das Recht, einer Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e) und f) zu widersprechen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus der besonderen Situation des Betroffenen ergeben. Im Falle von Direktwerbung besteht ein generelles Widerspruchsrecht.

7) Widerrufsrecht bei Einwilligungen

Sofern der Betroffene gegenüber der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingewilligt hat, hat er das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSG-VO). Die auf Grundlage der Einwilligung verarbeiteten Daten dürfen nach dem Widerruf in Zukunft nicht mehr verarbeitet werden.

b. Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken und Archivzwecken im öffentlichen Interesse 

Die in diesem Abschnitt genannten Betroffenenrechte können im Einzelfall nach Art. 85 und 89 DSG-VO i.V.m. § 27 Abs. 2 BDSG-neu eingeschränkt sein, sofern Daten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken verarbeitet und gespeichert werden. Insbesondere können hiervon Daten zur Forschung von auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung tätigen Rechtswissenschaftlern betroffen sein, die Mitglied der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. sind oder waren. Auskunftsrechte (Art. 15 DSG-VO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSG-VO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSG-VO) und das Widerspruchsrecht des Betroffenen (Art. 21 DSG-VO) bestehen nicht, sofern die Ausübung der Rechte die Verarbeitung zu Forschungszwecken unmöglich machen oder ernsthaft beeinträchtigen würde und die Beschränkung für die Erfüllung der Forschungszwecke notwendig ist. Dies gilt auch für das Recht auf Löschung (Art. 17 Abs. 3 lit. d DSG-VO). Die Rechte nach Art. 15 DSG-VO bestehen darüber hinaus nicht, sofern die Verarbeitung von Daten für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung erforderlich ist und die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.
​Darüber hinaus können die Betroffenenrechte durch Art. 85 und 89 DSG-VO i.V.m. § 28 Abs. 2, 3, 4 BDSG-neu eingeschränkt sein, sofern Daten zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken verarbeitet werden. Der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. obliegt die Aufgabe, den Stand der Forschung auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung im deutschsprachigen Raum festzuhalten und zu archivieren. Werden Daten zu diesem Zweck verarbeitet, bestehen die Rechte in Art. 18 Abs. 1 lit. a, b und d, Art. 20 und 21 DSG-VO nicht, soweit diese Rechte voraussichtlich die Verwirklichung der im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecke unmöglich machen oder ernsthaft beeinträchtigen würden und die Daten für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich sind. Das Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSG-VO ist ausgeschlossen, jedoch hat der Betroffene nach § 28 Abs. 3 S. 2 BDSG-neu die Möglichkeit, eine Gegendarstellung einzureichen, die dem Archiv beigefügt wird. Die in Art. 15 DSG-VO genannten Rechte können weiterhin im Einzelfall nach Maßgabe des § 28 Abs. 2 BDSG-neu eingeschränkt sein.

7. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Betroffene haben das Recht, bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde hinsichtlich des Datenschutzes der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. einzureichen (Art. 77 Abs. 1 DSG-VO). Die für den Verein zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg. Beschwerde kann online über
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/ eingereicht werden.


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Martin Schmidt-Kessel

UBT-A